Nachdem wir im vorherigen Artikel dir die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer nähergebracht haben, konzentrieren wir uns in diesem Artikel darauf, dir den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung zu erläutern:
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet in Soll- und Ist-Versteuerung. Soweit so gut. Für dich wichtig zu wissen ist, dass die beiden Arten keinen Einfluss auf den Voranmeldungszeitraum und den Vorsteuerabzug haben. Die Umsatzsteuer musst du, je nach Höhe der Umsatzsteuerzahllast des vergangenen Jahres, entweder monatlich, quartalsweise oder sogar jährlich anmelden. Die Vorsteuer dagegen kannst du in dem Monat ziehen werden, in welchem deinem Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung zugeht.
Wo genau die Unterschiede von Soll- und Ist-Versteuerung liegen und welche Schlüsse du für dein unternehmerisches Handeln erklären wir dir jetzt.
Die Soll-Versteuerung
Grundsätzlich hast du mit deinem Unternehmen die Umsatzsteuer nach der Sollversteuerung anzumelden. Das heißt, die Umsatzsteuer muss bereits bei Leistungserbringung durch dich an deinen Kunden an das Finanzamt abgeführt werden.
Wichtig: Bei Neugründungen kannst du dich für eine der beiden Varianten (Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung) entschieden. Eine Wahl zur Sollversteuerung ist für dich jedoch für zwei Geschäftsjahre bindend.
Das Beispiel soll die steuerliche Regelung für dich veranschaulichen.
Bsp.: Angenommen du musst deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben. Die lieferst deine Ware am 30. März, stellst die Rechnung am 2. April und der Zahlungseingang erfolgt am 10. Mai.
Dann musst du die Umsatzsteuer in diesem Fall bereits im Monat März anmelden!
Die Ist-Versteuerung
Eine Besonderheit der Ist-Versteuerung ist, dass du für die Bewilligung zur Ist-Versteuerung ein Antrag beim Finanzamt stellen musst. Dieser muss aber vom Finanzamt nicht bewilligt werden. Gehen wir davon aus das Finanzamt bewilligt den Antrag, dann musst du die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang an das Finanzamt abführen. Für das Beispiel von oben würde dies für dich bedeuten, dass du die Umsatzsteuer erst im Mai abführen musst.
Wir zeigen dir hier ein paar Fälle, in denen ein Antrag gestellt werden kann:
• Bei Unternehmen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind
• Bei Freiberuflern
• Bei Unternehmen, bei denen der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 500.000€ betragen hat
Welche Schlussfolgerungen kannst du jetzt daraus ziehen?
Aus Liquiditätssicht solltest du dich, wenn möglich für die Ist-Versteuerung entscheiden, da die Umsatzsteuer von dir erst in dem Zeitraum angemeldet werden muss, indem die Zahlung tatsächlich erfolgt. Du musst die Umsatzsteuer demnach nicht wie bei der Sollversteuerung für den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang durch den Kunden vorfinanzieren. Das kann insbesondere bei größeren Aufträgen einen deutlichen Unterschied in den verfügbaren finanziellen Mitteln ausmachen. Zudem besteht auch ein deutlicher Vorteil, wenn Rechnungen verspätet, nur zum Teil oder gar nicht bezahlt werden. Insbesondere bei Geschäftsmodellen, die liquiditätsintensiv sind (z.B., weil Material vorfinanziert werden oder du dem Kunden lange Zahlungsziele einräumen musst) solltest du versuchen, die Ist-Versteuerung zu nutzen.