Für Unternehmen kann ein Bankkredit aufgrund schlechter Konditionen nicht immer lohnenswert sein. Unter Umständen wird einem auch ein neues Darlehen von der Hausbank verwehrt oder es werden weitere Sicherheiten verlangt. Wie wäre es mit einer Alternative: dem Sale-and-Lease-back? Was sich dahinter verbirgt, erklären wir in diesem Artikel.

Was versteht man unter Sale-and-Lease-Back?
Bei dem Sale-and-Lease-Back-Verfahren handelt es sich um eine Sonderform des Leasings. Dieses besteht aus zwei Komponenten: Im ersten Schritt veräußert das Unternehmen sein Anlagevermögen. Das können Immobilien, Maschinen, der Fuhrpark und auch Patente sein. Im nächsten Schritt vermietet der Anbieter des Sale-and-Lease-Back-Verfahrens die Wirtschaftsgüter an das Unternehmen zurück.
Dem Leasingnehmer werden durch die regelmäßigen Ratenzahlungen der Kaufpreis unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten des Anbieters (Zinsen, Kreditrisiko und Gewinn) berechnet. Nach Ende der Laufzeit kann das Unternehmen das Wirtschaftsgut auch zurückkaufen. Hierfür ist jedoch stets eine gesonderte Vereinbarung im Vertrag erforderlich.
Was sind die Voraussetzungen?
Grundsätzlich ist Sale-and-Lease-Back eine Option für jedes Unternehmen, welches entsprechende Werte (Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen oder ähnliches) in seinem Anlagevermögen ausweist.
Welche Vorteile bietet das Sale-and-Lease-Back?
Wie bei jeder anderen Finanzierung fließt dem Unternehmen Liquidität zu. Die Unabhängigkeit gegenüber der Hausbank steigt, da der Kontokorrent nicht oder nur noch in einem geringeren Maße genutzt werden muss.
Dadurch, dass das Wirtschaftsgut geleast wird, kann es weiterhin genutzt werden. Sale-and-Lease-Back ist im Normalfall mit wenig Risiko behaftet, weitere Sicherheiten sind nicht erforderlich. Werden die frei gewordenen liquiden Mittel zum Ausgleich bestehender Verbindlichkeiten genutzt, steigt die Eigenkapitalquote, was zu einem besseren Rating und somit zu einer besseren Position gegenüber Investoren führen kann.
Aufbauend auf der Information, dass das Unternehmen eine immer gleich bleibende Rate fortlaufend zu zahlen hat, kann dies in der Finanzplanung gut einkalkuliert werden.
Welche Nachteile sind zu beachten?
Zunächst fließen dem Unternehmen liquide Mittel zu. In der Folgezeit müssen jedoch die Leasingzahlungen beachtet werden, welche die Liquidität wiederum vermindern. Sale-and-Lease-Back ist durch die einkalkulierten Zinsen, dem Kreditrisiko und dem Gewinnzuschlag in der Regel teurer als ein fremdfinanzierter Kauf. Der Leasingnehmer muss weiterhin für Versicherungen, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am Leasingobjekt aufkommen. Durch den Verkauf der Wirtschaftsgüter werden die stillen Reserven aufgedeckt. Das nachfolgende Beispiel soll dies verdeutlichen:
Beispiel: Ein Unternehmen möchte sein betriebsnotwendiges und bebautes Grundstück verkaufen und sofort wieder zurück mieten. In der Bilanz ist dieses Grundstück als Anlagevermögens in Höhe von 2 Mio. Euro ausgewiesen. Durch Sale-and-Lease-back erhält das Unternehmen 3 Mio. Euro. In dem bebauten Grundstück steckten demnach 1 Mio. Euro stille Reserven. Der durch diesen Geschäftsvorfall entstandene Buchgewinn in Höhe von 1 Mio. Euro erhöht das Unternehmensergebnis, was wiederum die Steuerlast in dieser Periode erhöht. Gehen wir von einem Steuersatz in Höhe von 30% (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) aus, werden durch diese Transaktion zusätzlich 300.000 Euro im Rahmen der Steuerbescheide festgestellt. Dem Unternehmer ist somit geraten, vor der Inanspruchnahme von Sale-and-Lease-Back unbedingt seinen Steuerberater zu kontaktieren!
Fazit:
Sofern ein Unternehmen über ein entsprechendes Anlagevermögen verfügt, ist ein Sale-and-Lease-Back grundsätzlich möglich. Es wird schnell Liquidität freigesetzt und die Unabhängigkeit gegenüber der Hausbank wird gesteigert. Doch es gibt auch Kosten und Nachteile zu beachten: In der Folgezeit belasten Raten die Liquidität und die stillen Reserven werden beim Verkauf aufgedeckt.
Inwiefern ein Sale-and-Lease-Back für das eigene Unternehmen sinnvoll ist und umgesetzt werden kann, muss individuell geklärt werden. In den Entscheidungsprozess sollte der Steuerberater unbedingt mit einbezogen werden. Zudem gibt es eine Reihe von Anbietern, sodass ein Vergleich von Angeboten zu empfehlen ist.