Stell dir vor du bist Gründer und deine Geschäftsidee ist bereits gereift. Oder aber du hast bereits gegründet – hast du dir damals viele Gedanken über die Rechtsform deines Unternehmens gemacht? War dir klar, welche Rechtsformen es gibt und welche Vor- und Nachteile damit zu verbinden sind? Die verschiedenen Möglichkeiten haben wir euch in der folgenden Übersicht zusammengestellt. Wir werden euch die verschiedenen Formen innerhalb dieser Reihe „Rechtsformen“ im Detail vorstellen. Die Entscheidung, welche Rechtsform am Besten zu euch und eurem Geschäftsmodell passt, obliegt selbstverständlich euch selbst. . Ein paar Fragen, die wir euch gern mit auf den Weg geben sind bspw.: „Muss ich eine Stammeinlage leisten, um das Unternehmen zu gründen?“ „Muss ich mich im Handelsregister registrieren?“ „Wie muss ich meinen Gewinn ermitteln?“ und „Wie wird der Gewinn bzw. Verlust verteilt?“ Seid ihr euch nicht hundertprozentig sicher, so solltet ihr unter Umständen einen externer Berater zu Rate ziehen.
Grundsätzlich können die verschiedenen Rechtsformen in drei Blöcke unterteilt werden. Da sind zum einen die Einzelunternehmen, bei welchen, wie es der Name schon verrät, lediglich eine natürliche Person der Inhaber ist. Wohingegen Personengesellschaften sich aus mehreren Gesellschaftern zusammensetzen. Als weitere Einteilung gelten Kapitalgesellschaften. Unter einer Kapitalgesellschaft versteht sich eine juristische Person. Hierbei können die Gesellschaftsanteile sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen gehalten werden. Welche Rechtsformen nun zu welchem Block gehören, seht ihr in der nachfolgenden Übersicht.

Im Rahmen unserer Reihe gehen wir auf die Stille Gesellschaft nicht näher ein, da sie lediglich als Beteiligung anzusehen ist. Die GmbH & Co. KG sowie die AG & Co. KG finden sich als Sonderform bei der Kommanditgesellschaft. Die SE ist eine europäische Aktiengesellschaft und findet sich als Sonderform bei der Aktiengesellschaft.
In diesem Artikel stellen wir euch das Einzelunternehmen und den Einzelkaufmann näher vor.
Das Einzelunternehmen
Wie es der Name verrät, ist für ein Einzelunternehmen lediglich ein einziger Gründer notwendig. Wenn du als Einzelunternehmer gründest, erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister In Deutschland ist das Einzelunternehmen die häufigste Unternehmensform.

Hier ein Beispiel für die Abgrenzung der Bilanzierungspflicht:
Ein Handwerker erzielt in einem Jahr einen Umsatz in Höhe von 550 TEUR. Im darauffolgenden Kalenderjahr muss er seinen Gewinn über eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln.
Beachte! Ein Künstler ist kein gewerblicher Unternehmer. Er muss demnach keine Grenzen beachten und darf seinen Gewinn stets über eine Einnahmen- Überschussrechnung ermitteln.
Vorteile von Einzelunternehmen
Um ein Einzelunternehmen zu gründen musst du keine Mindesteinlage leisten. Für die Gründung ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Gründungskosten sind geringer als beispielsweise bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft Sofern dein Gewinn nur über eine Einnahmen- Überschussrechnung ermittelst, ist mit geringeren Steuerberatungskosten zu rechnen, da keine Bilanz nebst GuV aufgestellt werden muss. Es gibt nur einen Inhaber, sodass es zu keinen Konflikten mit Partnern kommen kann und der Einzelunternehmer den Gewinn nicht mit einem Partner teilen muss.
Nachteile von Einzelunternehmen
Du haftest als Inhaber voll mit deinem Betriebs- und Privatvermögen. Der Erlös aus dem Verkauf des Einfamilienhauses im Privatvermögen könnte demnach im Falle einer Insolvenz dafür genutzt werden, um Gläubiger zu bedienen. Sofern das Geschäft Verluste abwirft, musst du diese als Einzelunternehmer allein tragen. Es fehlt ein Partner, der einen bei den täglichen Arbeiten unterstützt bzw. frische Ideen oder Know-how mitbringt Zusätzliches Know-how musst du dir als Einzelunternehmer dann umso mehr extern einkaufen.
Der Einzelkaufmann
Definition
Es handelt sich dabei ebenso um ein Einzelunternehmen, mit dem Unterschied, dass dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. In welchen Fällen eine Eintragung erfolgt, erklären wir ganz kurz:
- Istkaufmann
- Ein Istkaufmann ist im Allgemeinen der Betreiber eines Handelsgewerbes. Gesetzlich ist der Begriff des Handelsgewerbes jedoch nicht definiert, sodass man zwischen Kaufmännern und Kleingewerbetreibenden unterscheiden muss.Dass der Elektrikermeister mit 6 Angestellten und zahlreichen Kunden ein Handelsgewerbe betreibt ist erkennbar. Der Zeitungsverkäufer auf dem Wochenmarkt hingegen wird selten als Betreiber eines Handelsgewerbes angesehen.
- Kannkaufmann
- Hierzu ist eigentlich nur zu erwähnen, dass jedes Einzelunternehmen grundsätzlich berechtigt ist, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.
- Spezialfall Land- und Forstwirte
- Grundsätzlich sind Land- und Forstwirte keine Kaufmänner, können sich aber freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, sofern Sie ein Gewerbe wie der Istkaufmann betreiben.
Beachte, dass der Einzelkaufmann auch die Grundsätze des HGB befolgen muss. Hier wieder die Fakten zur Form des Einzelkaufmanns:

Hier noch ein Beispiel für die Abgrenzung der Bilanzierungspflicht:
Ein Einzelkaufmann erzielt in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils über 400.000 Euro aber weniger als 500.000 Euro Umsätze. Seine Gewinne übersteigen in beiden Jahren 50.000 Euro.
Der Einzelkaufmann kann sich nicht von der Buchführungspflicht befreien lassen, da nicht beide Schwellenbedingungen erfüllt sind.
Vorteile des Einzelkaufmanns
Es ist keine Mindesteinlage zu leisten und für die Gründung sind lediglich eine Gewerbeanmeldung und die Eintragung im Handelsregister erforderlich. Die Gründungskosten sind geringer als beispielsweise bei einer Kapitalgesellschaft. Es gibt nur einen Inhaber, sodass es zu keinen Konflikten mit Partnern kommen kann.
Durch die Gewährung einer Prokura kann der Einzelkaufmann im operativen Geschäft entlastet werden.
Nachteile des Einzelkaufmanns
Wie beim Einzelunternehmen haftet auch hier Der Einzelkaufmannvoll mit seinem Betriebs- und Privatvermögen. Das heißt, dass im Verlustfall die privaten Reserven des Einzelkaufmanns genutzt werden, um Gläubiger zu bedienen.

John Doe
Über den Autor
Monika Loschek ist seit 2013 Teil der Kernaussagen GmbH und verantwortet inzwischen als Gesellschafterin und Prokuristin den kompletten Wertschöpfungsbereich. Ihre Schwerpunkte sind die Erstellung und Analyse von Finanzplanungen. Weiterhin begleitet Sie persönlich zahlreiche Kunden im laufenden Controlling.