In den letzten Artikeln haben wir dir die Rechtsformen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (speziell GmbH) erläutert. Auch im Folgenden gehen wir wieder auf die Kapitalgesellschaften ein, da es hier weitere interessante Formen gibt, bei welchen es sich lohnt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu kennen, auch wenn es sich hierbei nicht um typische Unternehmensformen für Gründer handelt. Wir beginnen mit der AG als eine der bekanntesten Formen.
Die AG
Die Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist neben der eher selten vorkommenden Kommanditgesellschaft auf Aktien (im nächsten Abschnitt) als einzige Gesellschaft emissionsfähig bzw. börsenfähig. Dadurch kann Eigenkapital von einer Großzahl von Anlegern eingesammelt werden. Wie auch die GmbH ist die AG eine juristische Person, die Eigentum erwerben, Verträge schließen und vor Gericht klagen kann.
Eigentümer bzw. Anteilseigner sind die Aktionäre, die ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen können. Die Hauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt. Du kannst als Unternehmer jedoch auch alleiniger Aktionär und Vorstand sein.
Eine weitere Eigenschaft der AG ist die Kontrollierung des Vorstandes durch einen Aufsichtsrat.
Soweit zu den theoretischen Grundlagen. Werfen wir einen Blick auf die Fakten, welche eine AG zu einer AG machen.
Fakten

Die Vorteile der AG
Im Rahmen einer AG kannst du als Unternehmer weitere Anleger werben und dadurch die Eigenkapitalbasis stärken. Dies ist einer der Hauptgründe zur Gründung einer AG. Im Gegensatz zur GmbH ist hier bei der Übertragung von Geschäftsanteilen außerdem keine notarielle Beurkundung notwendig. Das heißt also, dass die Übertragung verhältnismäßig schnell und unkompliziert erfolgen kann.
Nicht zu unterschätzen ist der Eindruck als großes Unternehmen mit Seriosität und Professionalität, welchen die AG liefert.
Durch eine Vielzahl von Teilhabern und der damit verbundenen hohen Eigenkapitalbasis kann dein Unternehmen finanzielle Sicherheit erlangen und auch bei einem Wechsel der Mitglieder ist der Bestand der AG gewährleistet.
Nachteile der AG
Der wohl größte Nachteil ergibt sich durch die beschränkte Entscheidungsbefugnis, aufgrund des kontrollierenden Aufsichtsrats. Unter Umständen können aber eben auch durch dieses Kontrollinstrument Fehlentscheidungen verhindert werden. Du solltest berücksichtigen, dass aufgrund der höheren Komplexität bei der Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Handelsregister umfangreiche Formalitäten zu erfüllen sind, was wiederum zu höheren Gründungskosten führt. Des Weiteren ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich. Hier ist der Mindestinhalt gesetzlich geregelt und muss ebenfalls notariell beurkundet werden. Damit ist es aber noch nicht getan, denn auch nach der Gründung fällt ein hoher organisatorischer Aufwand an(Protokolle, Geschäftsberichte, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle).
Sonderfall: Was ist eine europäische AG?
Bei der Europäischen Aktiengesellschaft bzw. Societas Europaea (kurz: SE) handelt es sich juristisch gesehen um eine Kapitalgesellschaft, die mit der deutschen AG vergleichbar ist. Durch die Gründung einer SE können Gesellschaften verschiedener Mitgliedsstaaten fusionieren, eine Holding errichten bzw. gemeinsame Tochtergesellschaften gründen. Solltest du also mit deinem Unternehmen mit einem anderen Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsstaat fusionieren, wäre es grundsätzlich möglich eine SE zu gründen.
Das Grundkapital muss in diesem Fall mindestens 120.000 Euro betragen. Dieses Kapital wird bei einer AG üblicherweise in Aktien zerlegt. Die Geschäfte werden durch einen Verwaltungsrat bzw. durch den Vorstand geführt und unter Umständen vom Aufsichtsrat kontrolliert.
Die Möglichkeit der Errichtung einer SE wird in der Regel nur von großen Unternehmen genutzt. Start-Ups werden mit Sicherheit vom hohen Grundkapital, den hohen Gründungskosten und dem hohen Verwaltungsaufwand abgeschreckt. Trotzdem weißt du nun, was grundlegend hinter einer SE steckt.
Die KGaA
Diese Rechtsform kommt tendenziell eher selten vor. Im Gegensatz zur AG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) sowie die Kommanditaktionäre. Erinnere dich an die Kommanditgesellschaft aus unserem Blogartikel über die Personengesellschaften (hier zum nachlesen). KGaA steht an dieser Stelle übrigens für „Kommanditgesellschaft auf Aktien“. Die Geschäftsführung übernimmt die Komplementärin. Im Normalfall bist du das als Geschäftsinhaber. Die Kommanditaktionäre können im Rahmen der Hauptversammlung allenfalls über außergewöhnliche Geschäfte, die Besetzung des Aufsichtsrates und über Ersatzansprüche bestimmen. Ihnen kommt demzufolge eine untergeordnete Rolle zu. Lass uns in den Fakten ein Auge darauf werfen, was eine KGaA zu einer KGaA macht.
Fakten

Die Vorteile der KGaA
Die KGaA bietet die gleichen Vorteile wie eine AG. Im Gegensatz zur AG hat der Vorstand jedoch eine stärkere Stellung. Im Gegensatz zur KG ist bei der KGaA die Kapitalbeschaffung wesentlich einfacher, da der Komplementär bzw. du als Komplementär unabhängig von den Kommanditaktionären Entscheidungen treffen kannst.
Nachteile der KGaA
Du haftest als Komplementär einer KGaA nicht nur mit dem Geschäfts-, sondern auch mit dem Privatvermögen. Dem musst du dir natürlich bewusst sein. Vorteil als auch Nachteil kann weiterhin sein, dass die Kommanditaktionäre keine direkte Entscheidungsgewalt über Personal und Handlungen der Geschäftsführung haben. Nachteil in dem Sinn, dass hierdurch keine Kontrollgewalt ausgeübt werden kann. Auf der anderen Seite ist dies natürlich von Vorteil für die Geschäftsführung.
Schon mal etwas von der „eG“ gehört?
Sicherlich kennst du mindestens eine eG, wenn auch unbewusst. Als bekanntes Beispiel dienen die Volksbanken. Grundlage dieser ist die Rechtsform der eG. Eine eingetragene Genossenschaft besteht aus mindestens drei Mitgliedern und ist, wie die Überschrift unseres Blogbeitrags schon sagt, eine Kapitalgesellschaft. In der Praxis spielt die eG eine eher untergeordnete Rolle. Die Mitglieder einer eG wollen gemeinschaftlich und solidarisch handeln. Regionale Genossenschaftsverbände helfen dir bei der Satzung und speziell bei den nachfolgenden Fragestellungen:
- Wie hoch müssen die Genossenschaftsanteile sein?
- Auf welche Weise wird die Generalversammlung einberufen?
Die eG wird im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen. Sofern du nicht mehr als 20 Mitglieder aufnimmst, genügt ein Vorstandsmitglied, um die Geschäfte zu führen. Auf die Bildung eines Aufsichtsrates kann verzichtet werden. Schauen wir wieder kurz auf die Fakten.
Fakten

Die Vorteile der eG
Klarer Vorteil einer eG ist, dass du als Mitglied nicht persönlich haftest, insofern keine Nachschusspflicht in der Satzung beschlossen wurde. Gleichzeitig hat jedes Mitglied auch eine eigene Stimme. Großer Vorteil für die Mitglieder ist außerdem, dass diese eine Rückvergütung erhalten, sofern die Gesellschaft einen Gewinn ausweist.
Nachteile der eG
Wie unter den Vorteilen beschrieben kommt es zur persönlichen Haftung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht beschlossen wurde. Außerdem kann die eG nur durch einen Beschluss der Generalversammlung aufgelöst werden.
Ich hoffe, wir konnten dir mit unserer Reihe einen kleinen Einblick in die Welt der Rechtsformen geben. Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gern an uns wenden oder deine Frage im Kommentarbereich stellen.

Über den Autor
Monika Loschek ist seit 2013 Teil der Kernaussagen GmbH und verantwortet inzwischen als Gesellschafterin und Prokuristin den kompletten Wertschöpfungsbereich. Ihre Schwerpunkte sind die Erstellung und Analyse von Finanzplanungen. Weiterhin begleitet Sie persönlich zahlreiche Kunden im laufenden Controlling.