Im ersten Teil unserer Reihe haben wir dir das Einzelunternehmen sowie den Einzelkaufmann vorgestellt. Teil 2 dreht sich um die Personengesellschaften GbR, OHG und die KG.
Die GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechst (GbR) ist ein Zusammenschluss von mehreren Gesellschaftern. Diese Gesellschafter einer GbR können natürliche sowie juristische Personen sein. Die GbR wird am häufigsten von Freiberuflern gewählt, da du bei dieser Gesellschaftsform den Gesellschaftsvertrag ganz einfach formlos schließen kannst und deine GbR nicht in das Handelsregister eingetragen werden muss. Das macht die GbR zu einer der flexibelsten Geschäftsformen für deine Gründung.
Das solltest du noch wissen: Sobald die GbR ein Handelsgewerbe analog eines Einzelunternehmens ausübt, wird diese zu einer OHG.
Fakten

Die Vorteile der GbR
Als Gesellschafter der GbR musst du keine Stammeinlage leisten und der Gesellschaftsvertrag kann formlos geschlossen werden. Dadurch sind die Gründungskosten die du tragen musst bei weitem nicht so hoch, wie bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Anders als bei einem Einzelunternehmen, kannst du eine GbR mit mehreren Gesellschaftern gründen. Die Last des Einzelnen wird dadurch auf mehrere Schultern verteilt.
Nachteile der GbR
Der große Nachteil der GbR ist die gemeinschaftliche Haftung von dir und deinen Mitgesellschaftern. Bei der GbR haftet ihr mit eurem Privatvermögen. Die formlose Gestaltung des Gesellschaftsvertrages kann jedoch bei Unwissenheit zu Nachteilen führen.
Ein kleiner Exkurs zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrages:
Regelungen im Gesellschaftsvertrag können Konfliktpotenzial minimieren. Wir zeigen dir zwei wichtige Punkte, die du in deinem Gesellschaftsvertrag verankern solltest:
Geschäftsführung: Hierbei geht es vorrangig um die Verankerung von Kompetenzfeldern der einzelnen Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag. Du solltest demzufolge mit deinen Gesellschaftern abklären, wer welche Kompetenzfelder (also bspw. Marketing und Vertrieb, Finanzen usw.) am Besten abdeckt und diese im Gesellschaftsvertrag niederschreiben.
Gewinnverteilung: Beim Geld hört bekanntlich häufig die Freundschaft auf. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine einvernehmliche Regelung bei der Gewinnverteilung zu finden. Triffst du keine Regelung mit deinen Gesellschaftern, so wird der Gewinn durch die Anzahl der Gesellschafter geteilt. Dies kann unter Umständen zu erheblichen Konflikten führen, insbesondere bei ungleicher Einbringung von Arbeitsleistung. Sinnvoll ist es bspw. Gewinnanteile nach Gesellschaftsanteilen zu bestimmen.
Die OHG
Eine OHG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Partnern, die ein Handelsgewerbe ausführen. Sie ist nur für Kaufleute und nicht für Kleingewerbetreibende gedacht. Wie auch bei der GbR haftest du als Gesellschafter persönlich. Aufgrund dieses Haftungsthemas findet die OHG kaum noch Anklang und wurde zunehmend durch die haftungslimitierten Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die GmbH, verdrängt.
Die OHG selbst kann als Unternehmen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und selbst verklagt werden.
Fakten

Die Vorteile der OHG
Wie auch bei der GbR musst du als Gesellschafter keine Mindesteinlage leisten. Die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung im Handelsregister sind mit relativ geringen Aufwand und Kosten verbunden. Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter ist die Wahrscheinlichkeit der Kreditvergabe, bei einem entsprechenden Rating, höher als bei einer neugegründeten Kapitalgesellschaft.
Nachteile der OHG
Wie bei der GbR haften du und deine Gesellschafter gemeinschaftlich mit dem Betriebs- als auch mit eurem Privatvermögen.
Die Gesellschaftsanteile können, im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft, nicht ohne weiteres übertragen werden.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Eine KG besteht mindestens aus einem Vollhafter (Komplementär) und einem Teilhafter (Kommanditist). Ebenso wie die OHG ist die KG ein Handelsgewerbe und eine Personengesellschaft. Der Komplementär führt die Geschäfte allein. Der Kommanditist ist lediglich finanziell am Unternehmen beteiligt. Die Rechtsform ist demnach für dich als Unternehmer geeignet, wenn du die Geschäfte allein führen möchtest, jedoch auf weiteres Eigenkapital angewiesen bist.
Fakten

Vorteile der KG
Gegenüber der OHG kann durch die Aufnahme eines Kommanditisten Kapital bereitgestellt werden, ohne dass du dafür irgendwelche Rechte einräumen musst. Die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung im Handelsregister sind mit relativ geringen Aufwand und Kosten verbunden.
Im Gegensatz zum Komplementär haftet der Kommanditist lediglich mit seiner Einlage.
Die KG bietet eine hohe Entscheidungsgewalt, da die Geschäftsführung bei dir als Komplementär liegt.
Nachteile der KG
Während die Haftung beim Kommanditisten lediglich auf seine Einlage beschränkt ist, haftet der Komplementär, also du als Gründer und Geschäftsführer, mit seinem Betriebs- und Privatvermögen. Dafür muss sich der Kommanditist jedoch mit der Entscheidungsgewalt des Komplementärs abfinden. Wie bei den bisher vorgestellten Gesellschaftsformen können auch bei der KG die Gesellschaftsanteile nicht so einfach übertragen werden.
Sonderfall #1: GmbH & Co. KG
Diese Unternehmensform ist für dich als Unternehmer geeignet, wenn du deine Haftung beschränken und dabei die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen möchtest. Als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) wird eine GmbH eingesetzt. Die Kommanditisten sind in der Regel die Gesellschafter der GmbH. Durch die Konstellation wird die übliche unbeschränkte Haftung beschränkt, da die GmbH als Komplementärin nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Im Gegensatz zur normalen Kommanditgesellschaft kann die GmbH & Co. KG auch von dir allein gegründet werden.
Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Komplementär. Für die Geschäftsführung und Vertretung sowie für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält die GmbH in der Regel eine Geschäftsführung- und Haftungsvergütung.
Großer Nachteil der GmbH & Co. KG im Vergleich zur KG ist, dass für die Buchführung und den Jahresabschluss die verschärften Regelungen wie für Kapitalgesellschaften gelten.
Sonderfall #2: AG & Co. KG
Eine AG & Co. KG ist ebenso eine Sonderform der KG. Einziger Unterschied zur GmbH & Co. KG ist, dass anstatt einer GmbH eine AG als Komplementärin eingesetzt wird.

Über den Autor
Monika Loschek ist seit 2013 Teil der Kernaussagen GmbH und verantwortet inzwischen als Gesellschafterin und Prokuristin den kompletten Wertschöpfungsbereich. Ihre Schwerpunkte sind die Erstellung und Analyse von Finanzplanungen. Weiterhin begleitet Sie persönlich zahlreiche Kunden im laufenden Controlling.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Die Übersicht ist sehr gut gemacht. Auch die Infos zum Gesellschaftsverträge sind sehr hilfreich für die ersten Fragen.