In unserer Reihe zu den alternativen Finanzierungsformen haben wir euch bereits das Sale- and Lease-Back-Verfahren näher gebracht. In diesem Artikel stellen wir euch das Leasing nochmal ganz konkret vor.
Allgemein handelt es sich beim Leasing um die Vermietung und Verpachtung eines Wirtschaftsgutes. Zum Leasing gibt es verschiedenste Ausprägungen. Leasingverträge können anhand der folgenden Fragen eingeteilt werden:
- Um was für ein Leasingobjekt handelt es sich?
- Ist das Leasingobjekt beweglich oder nicht?
- Handelt es sich beim Leasingnehmer um eine Privatperson oder um ein Unternehmen?
- Ist der Leasinggeber auch Eigentümer des Leasingobjekts?
- Beinhaltet der Leasingvertrag eine Grundmietzeit?
Was kann alles geleast werden?
Grundsätzlich eignen sich alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens für das Leasing. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, zum Beispiel Vorräte, hingegen eignen sich nicht. Entscheidend ist, dass das Leasingobjekt nach Ablauf eine Mietzeit weitervermietet oder verkauft werden kann. Neben dem klassischen Kfz können komplette Produktionsanlagen, Maschinen, IT-Anlagen aber auch Büromöbel oder Software geleast werden.

Wie behandelt man Leasing in der Bilanz?
Zunächst ist zwischen Operating und Financial Leasing zu unterscheiden.
Beim Operating Leasing, also bei Verträgen ohne Grundmietzeit, wird das Leasingobjekt beim Leasinggeber, also dem Anbieter, bilanziert. Der Leasinggeber trägt bei dieser Leasingform das Investitionsrisiko und die Gefahr der Wertminderung. In der Regel handelt es sich um Wirtschaftsgüter die jederzeit schnell weitervermietet werden können, wie zum Beispiel Telefonanlagen.
Das Financial Leasing ist durch eine feste Grundmietzeit geprägt. Diese liegt in der Regel zwischen 50% und 75% der betrieblichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Weiterhin wird zwischen Vollamortisations- und Teilamortisationsleasing unterschieden. Ob nun der Leasinggeber oder -nehmer das Wirtschaftsgut bilanzieren muss, ist von der Dauer der Grundmietzeit und von Optionen, wie zum Beispiel einer Kauf- und Mietverlängerungsoption abhängig.
Eine Ausnahme bildet das Spezialleasing, eine Form des Leasings, bei dem das Leasingobjekt speziell für den Leasingnehmer angefertigt wird. In diesem Fall muss der Leasingnehmer das Leasingobjekt bilanzieren.

Welche Vorteile bringt mir das Leasing?
Häufig spricht man bei Leasing von einem Steuervorteil, da die Leasingraten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Erwerbe ich das Eigentum an einem Wirtschaftsgut, so wird dieses über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen mindern ebenso wie die Leasingraten den Gewinn. Ein Steuervorteil entsteht nur dann, sofern die Leasingraten höher als die Abschreibungsbeträge sind.
Als Vorteil kann die Bilanzneutralität von Leasing angesehen werden. Das Handelsrecht unterscheidet in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, für die unterschiedliche Verpflichtungen bestehen. Als ein Kriterium wird auch die Höhe der Bilanzsumme genannt. Entscheide ich mich für Leasing, wird meine Bilanzsumme nicht verändert.
Für den Fall, dass ich nicht die liquiden Mittel habe, das Wirtschaftsgut direkt zu erwerben, stellt Leasing eine Art der Finanzierung dar. Der Leasinggeber stellt mir das Wirtschaftsgut zur Verfügung, ich kann es nutzen und muss nur eine Leasinggebühr entrichten. Für den Fall, dass ich die liquiden Mittel besitze, um das Wirtschaftsgut zu erwerben, kann Leasing dennoch eine Alternative darstellen. Schließlich kann ich die eingesparte Liquidität für andere Dinge nutzen.
Für den Fall, dass dem Leasingnehmer ein vorzeitiges Recht zur Kündigung des Vertrags eingeräumt wird, ist das Gut für den Leasingnehmer. Hat er ein Wirtschaftsgut geleast, welches technisch schnell veraltet, zum Beispiel einen Computer, kann er den Vertrag auflösen und ein neueres Modell leasen. In der Regel ist dieses Recht jedoch sehr selten zu finden, da eine Grundmietzeit festgeschrieben wird, welche sich an der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes orientiert.
Werden von der Leasinggesellschaft keine Sicherheiten verlangt, so kann dies als Vorteil gegenüber dem klassischen Bankkredit angesehen werden.
Entscheide ich mich für die Finanzierung über Leasing statt über einen Bankkredit, so verschlechtert sich meine Eigenkapitalquote nicht, was in Zeiten von Basel III* als Vorteil angesehen werden kann.
Welche Nachteile sind für mich im Leasing zu sehen?
Ganz einfach gesagt, erwerbe ich durch das Leasing nie Eigentum an dem Wirtschaftsgut. Ich zahle demnach laufende Raten wie bei einer klassischen Fremdfinanzierung über ein Darlehen, muss dennoch zum Vertragsende das Wirtschaftsgut zurückgeben oder einen vorher festgelegte Kaufpreis zahlen.
In der Regel übersteigt die Summe der Leasingraten die Anschaffungskosten des Leasingobjekts, da der Leasinggeber in den Leasingraten eigene Finanzierungs- und Verwaltungskosten sowie einen Gewinn einkalkuliert. Daher ist Leasing oft auch teurer als eine klassische Fremdfinanzierung.
Wer glaubt, dass Leasing keinen Einfluss auf den Verschuldungsspielraum hat, der irrt sich. Im Rahmen einer gewünschten Finanzierung fragen Banken auch bestehende Leasingverträge ab. Dies kann mitunter die Finanzierungsentscheidung negativ beeinflussen.
Der Leasinggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, sofern ich mit den Raten in Zahlungsverzug komme. Unter Umständen werde Schadensersatzforderungen geltend gemacht.
Fazit
Ob sich nun für den Kauf oder doch für das Leasing eines Wirtschaftsgutes entschieden wird, das muss jeder für sich allein entscheiden. Mitunter ist auch eine Entscheidung aus der Überzeugung heraus. In jedem Fall empfehlen wir, die Vorteilhaftigkeit durch eine Nutzen-Kosten-Analyse zu überprüfen. Nicht ganz unwichtig sind dabei die im Leasingvertrag vereinbarten Rechten und Pflichten. Lest also das Kleingedruckte!
*Durch das Basel III- Abkommen sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, Ihre gewährten Darlehen mit mehr Eigenkapital abzusichern. Bevor demnach neue Darlehen ausgegeben werden, muss das Unternehmen ein gutes Rating vorweisen.